auch wenn das Jahr 2017 schon ein paar Wochen alt ist, darf ich Ihnen noch einmal für dieses Kalenderjahr Gesundheit, Glück und Erfolg wünschen. Ich bedanke mich an dieser Stelle bei allen Kollegen für die gute und kollegiale Zusammenarbeit.
Ich freue mich Ihnen mitteilen zu dürfen, dass turnusmäßig wieder ein Wechsel in der Schriftleitung der ZZI stattgefunden hat. Für die Schriftleitung des wissenschaftlichen Teils der ZZI konnte Herr Prof. Dr. Dr. Bilal Al-Nawas gewonnen werden. Durch seine umfangreiche implantologische, klinische und wissenschaftliche Expertise ist er uns allen aus dem Schrifttum seit Jahren bekannt, nicht zuletzt durch seine intensive Mitarbeit in unseren wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Zukünftig wird er durch seine umfassende implantologische Erfahrung auch mit für die Qualität der ZZI bürgen.
Das Jahr 2017 wird ein spannendes Jahr mit weiterem wissenschaftlichen und klinischen Erkenntnisgewinn für Ihre implantologische Tätigkeit. Neben einer Indikationsausweitung in der Implantologie wird die Qualitätssicherung auch in diesem Jahr von besonderer Bedeutung sein.
In der vorliegenden ZZI-Ausgabe erhalten Sie lesenswerte Informationen zur Aufklärung und Dokumentation in der Implantologie auf der Grundlage des Patientenrechtegesetzes.
Ebenso vermittelt die S3-Leitlinie der DGI eine neue Sicht auf die Periimplantitis. Erstmals wurden konsentierte Strategien für die Behandlung einer Mukositis und Periimplantitis hinterlegt. Dies kann als deutlicher Erfolg gewertet werden, da hierdurch eine Vereinheitlichung und Standardisierung einer Mukositis- und Periimplantitisbehandlung auf der Grundlage der Literaturdaten erarbeitet wurde. Zukünftig wird dies eine wesentliche Entscheidungshilfe für unsere Behandlung sein können.
Im Jahr 2017 haben wir ebenfalls Entscheidungshilfen für Implantatbehandlungen bei Patienten mit Diabetes und für Patienten unter laufender Behandlung mit Antiresorptiva bekommen. Auch dies ist ein ganz wesentlicher Fortschritt für die kaufunktionelle Rehabilitation mit einem implantatgetragenen Zahnersatz bei diesen Patienten, da ein abgestuftes Behandlungskonzept in den Leitlinien zur Implantatbehandlung bei Diabetespatienten und Patienten mit Antiresorptiva-Medikation vorliegt.
Beispielhaft für eine fortschreitende Indikationsausweitung des Einsatzes von Implantaten zur Wiederherstellung der Kaufunktion mag der Beitrag zur Behandlung eines Patienten mit Down Syndrom in der vorliegenden Ausgabe sein. Der Einsatz von Implantaten bei vorliegenden Allgemeinerkrankungen oder multimorbiden Patienten muss auch zukünftig immer noch im Einzelfall individuell auf der Grundlage der Ausprägung der Allgemeinerkrankung, der individuellen Patientencompliance und Hygienefähigkeit sorgfältig abgewogen werden. Festzustellen ist aber, dass durch individualisierte Implantations- und Behandlungskonzepte in den letzten Jahren eine Ausweitung des Behandlungsspektrums praktiziert wird und dies bereits in der Literatur mit ermutigenden Daten publiziert wurde. Sicherlich dürfen wir auch zukünftig Daten erwarten.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen der Ausgabe und freue mich, wenn Ihnen die implantologischen Daten und Informationen für Ihre tägliche Behandlung hilfreich sein können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Stefan Schultze-Mosgau